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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Der Urnengrabstein

Urnengrabstein
© Denise / Pixelio.de

Grundsätzlich gilt: Auch Urnen müssen in Deutschland bestattet werden. Sie dürfen nicht, wie in anderen Ländern, in Privathaushalten verbleiben. Den Angehörigen werden allerdings viele Möglichkeiten gegeben, ihren geliebten Menschen beizusetzen.
Grundsätzlich dürfen Urnen auf den meisten Friedhöfen auch in normalen Gräbern beigesetzt werden, ganz gleich, ob es sich dabei um ein Reihen- oder Familiengrab handelt. Meist werden Urnen aber in speziellen Urnengräbern bestattet. Dementsprechend variieren auch die üblichen Urnengrabsteine.

Urnengrabstein auf einem Urnenwahlgrab

Viele Friedhöfe haben einen Bereich, der speziell für Urnengräber vorgesehen ist. Urnengräber sind meist etwas kleiner als normale Reihengräber. Dementsprechend sind auch die Urnengrabsteine für diese Gräber kleiner. Die genauen Maße variieren von Friedhof zu Friedhof. Um zu erfahren, welche Größe die Urnengräber auf Ihrem Friedhof haben, setzen Sie sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung. Erst wenn Sie die genaue Größe kennen, macht es Sinn sich mit einem Steinmetz in Verbindung zu setzen, um den richtigen Urnengrabstein für Ihr Grab zu finden.

Urnengrabstein auf einem Reihengrab

Wenn die Urne in einem normalen Reihengrab beigesetzt werden soll, sind Sie in der Wahl des Urnengrabsteins genau so frei, als wenn der Verstorbene in einem Sarg bestattet werden würde. Sie können also aus den zahlreichen Grabsteinsorten Ihren Favoriten aussuchen und bei einem Steinmetz in der Grabsteinform kaufen, die Ihnen am besten gefällt. Aber Achtung: Die meisten Friedhofsverwaltungen behalten sich ein Vetorecht bezüglich der Grabsteine vor. Um sicher zu gehen, dass Sie den Grabstein aufstellen dürfen, sollten Sie sich den geplanten Grabstein im Vorfeld von der Friedhofsverwaltung genehmigen lassen.

Urnengrabstein auf einem Familiengrab

Auf Familiengräbern gibt es in der Regel sogenannte Familiengrabsteine. Jeder, der in dem Familiengrab beigesetzt wurde, wird auf dem Familiengrabstein verewigt. Das gilt auch für diejenigen, die in einer Urne im Familiengrab ihre letzte Ruhe finden.
Eine Ausnahme gibt es wenn auf dem Familiengrabstein kein Platz mehr für weitere Namen ist. Dann ist es üblich einen zusätzlichen Kissenstein auf das Grab aufzulegen. Das gilt aber unabhängig davon, ob der Verstorbene in einer Urne oder einem Sarg bestattet wird.